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   FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11   

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https://dejure.org/2013,64158
FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11 (https://dejure.org/2013,64158)
FG Köln, Entscheidung vom 25.06.2013 - 12 K 2008/11 (https://dejure.org/2013,64158)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 12 K 2008/11 (https://dejure.org/2013,64158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Gesamthandsgemeinschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns anstelle des laufenden Gewinns im Rahmen einer Rechtsanwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn - Veräußerung "an sich selbst"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1603
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 213/06

    NZB: Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, an der der

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Das maßgebliche Beteiligungsverhältnis i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG bestimmt sich nach dem Anteil des Veräußernden am Aufwand, der aufgrund des zusätzlich geschaffenen Abschreibungsvolumens künftig auf ihn entfällt (BFH-Beschluss vom 29.11.2007 VIII B 213/06, BFH/NV 2008, 373; Frotscher, EStG § 16 Rz. 229).

    Zwar ist die Vorschrift mit dem Zweck eingeführt worden, Begünstigungen auszuschließen, die dadurch entstehen, dass einerseits eine Tarifermäßigung gewährt wird, während andererseits das zusätzlich geschaffene Abschreibungsvolumen den regulär besteuerten Gewinn mindert (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 373).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung vom 07.07.2010 (BvL 14/02, NJW 2010, 3629) Gesetzesänderungen, die auf den Beginn eines Veranlagungszeitraumes zurückwirkten, verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01

    Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    So betrachtet wird der Gewerbebetrieb bzw. die freiberufliche Praxis vom veräußernden (Mit-) Unternehmer im Umfang seiner Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft faktisch nicht beendet, sondern unter Auflösung der stillen Reserven fortgeführt (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2004 VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Diese Feststellungen sind vielmehr bestandskräftig geworden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.08.2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376; BFH-Urteil vom 09.02.2011 IV R 15/08, BStBl II 2011, 764).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Diese Feststellungen sind vielmehr bestandskräftig geworden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.08.2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376; BFH-Urteil vom 09.02.2011 IV R 15/08, BStBl II 2011, 764).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Ergänzungsbilanz entstand auch beim Kläger ein zusätzliches Abschreibungsvolumen, das ihm als Einbringenden im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der D GbR in vollem Umfang aufwandsmäßig zugute gekommen ist (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 21.09.2000 IV R 54/99, BStBl II 2001, 178).
  • FG Hamburg, 22.07.2010 - 2 K 179/08

    Mitunternehmerstellung bei Durchgangserwerb

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
    Das FG Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 22.07.2010, Az. 2 K 179/08, DStRE 2011, 734 dargelegt, dass eine lediglich kurze zivilrechtliche Gesellschafterstellung keine Mitunternehmerstellung begründe.
  • BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Juni 2013  12 K 2008/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG war in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1603 veröffentlichten Entscheidung vom 25. Juni 2013  12 K 2008/11 der Auffassung, das FA habe zu Recht keinen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn festgestellt, da die Tarifbegünstigung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen sei.

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